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Paartherapie, Systemische Therapie, Coaching, … und Kostenübernahmen
z.B. durch Krankenkasse oder Jugendamt

Grundsätzlich gilt: Die Kosten für Behandlungen von Beziehungsstörungen – durch Paartherapie, Familientherapie, systemische Beratung oder Coaching – müssen in der Regel privat getragen werden.

Krankenkassen übernehmen Behandlungskosten nur, wenn eine behandlungsbedürftige psychische Störung mit Krankheitswert vorliegt, die nach dem internationalen Klassifikationssystem ICD-10/ICD-11 diagnostiziert wurde.

Kostenübernahme für Paartherapie

Die Kosten für eine Paartherapie zählen nicht zu Krankenkassenleistungen. Obwohl Beziehungsstörungen in der Forschung immer wieder als negativer Einfluss auf die Gesundheit identifiziert werden, gelten sie nicht als behandlungsbedürftige Krankheiten. Insbesondere da Paartherapie präventiv am meisten Sinn macht, liegt zu diesem Zeitpunkt in der Regel ein Konflikt oder eine atmosphärische Störung vor – jedoch keine Störung im Sinne einer Krankheit. Häufig geht es hierbei „nur“ darum, ein gegenseitiges Verständnis zu entwickeln.

Je früher Paare diesen Prozess beginnen, desto besser. Lösungen können dann meist schneller und kostengünstiger erreicht werden als in Situationen, in denen bereits tiefere Verletzungen entstanden sind. Belastende Muster lassen sich oft zügig durchbrechen, und gesundheitlich relevante Beziehungskrisen können vermieden werden. Der Begriff „kostengünstig“ bezieht sich insofern nicht nur auf finanzielle Aspekte, sondern auch auf gesundheitliche Auswirkungen.

Einige private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen können unter Umständen einen kleinen Teil der Kosten übernehmen – abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen. Wenn Sie glauben, dass Ihre Versicherung Kosten übernehmen könnte, sollten Sie dies unbedingt im Vorfeld klären und direkt bei Ihrer Versicherung nachfragen.

Eine weitere kostengünstige Möglichkeit besteht darin, Paar- oder Familienberatung über örtliche Familien-, Paar- oder Lebensberatungsstellen in Anspruch zu nehmen. Viele dieser Angebote werden von kirchlichen oder freien Trägern getragen und arbeiten auf Spendenbasis oder mit sehr niedrigen Gebühren. Die freie Wahl der Beraterin bzw. des Beraters ist dort allerdings meist eingeschränkt, und die Kapazitäten können – ähnlich wie in guten Privatpraxen – ebenfalls begrenzt sein.

Wenn minderjährige Kinder in der Familie leben, kann in manchen Fällen auch das Jugendamt Beratungs- oder Unterstützungsangebote übernehmen oder vermitteln.

Kostenübernahme für Familientherapie

Etwas günstiger gestaltet sich die Situation bei Familientherapie, insbesondere wenn minderjährige Kinder in der Familie sind. Hier lohnt es sich, bei der Krankenkasse nachzufragen oder eine Kostenübernahme beim Jugendamt zu beantragen. Häufig kann eine Familientherapie auch direkt beim Jugendamt durchgeführt werden.

Kosten für Coaching oder systemische Therapie – insbesondere im beruflichen Kontext

Wenn berufliche Themen eine größere Rolle spielen, kann ein Coaching oder eine systemische Therapie im beruflichen Kontext sinnvoll sein. Diese Angebote unterstützen Sie dabei, berufliche Konflikte zu klären, Ziele zu erreichen und die Balance zwischen Arbeit und Privatleben herzustellen. Zudem können systemisches Coaching und systemische Therapie – sofern sie der beruflichen Leistungsfähigkeit dienen – häufig als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Solche berufsbezogenen Leistungen biete ich in meiner Praxis – sowohl als Coach als auch als Heilpraktikerin (Psychotherapie) – auf Selbstzahlerbasis an.

Sofern eine diagnostizierbare psychische Störung nach ICD-10/ICD-11 vorliegt, kann eine Behandlung ggf. auch über eine Krankenversicherung erfolgen; dies ist vorab mit der jeweiligen Versicherung zu klären. Die systemische Therapie im Kontext der gesetzlichen Krankenkassen ist jedoch ein eigenes Thema – Hintergründe, historische Entwicklungen und bemerkenswerte Paradoxien erläutere ich weiter unten ausführlicher.

Hier sei nur gesagt: In meiner Praxis ist eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen nicht möglich.

Systemische Therapie und gesetzliche Krankenkassen – Besonderheiten und Hintergründe

Dieser Abschnitt richtet sich besonders an interessierte Leser, die Hintergründe zur Systemischen Therapie und ihrer Anerkennung im System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verstehen möchten.

Sowohl in den USA als auch in anderen europäischen Ländern ist die systemische Therapie schon im vergangenen Jahrhundert ein anerkanntes Psychotherapieverfahren. Wir Deutschen beginnen relativ spät mit schrittweisen Prüfungen ob diese Methode auch bei uns als Psychotherapieverfahren anzuerkennen ist … 

Die in Deutschland ‚neuen‘ Erkenntnisse führen nämlich nicht nur zu neuen Ausbildungsgängen, sondern auch zu ganz neuen Fragen, wie man beispielsweise mit den ‚alten‘ SystemikerInnen umgehen soll. Stand heute bräuchten sie eine neue Ausbildung. 

Diese späte Anerkennung führt bis heute zu einem Spannungsfeld: zwischen der langjährig praktizierten systemischen Arbeit – die zugleich die Grundlage der Forschungsergebnisse bildet, welche die Zulassung überhaupt erst ermöglicht haben – und den daraus entstandenen neuen Zugangswegen in die kassenfinanzierte systemische Therapie, denen sich nun auch diejenigen unterziehen sollen, die dieses Verfahren über Jahrzehnte entwickelt und getragen haben – und zwar zu denselben Bedingungen wie KollegInnen, die gerade erst in das Feld einsteigen.

Doch der Reihe nach:

Systemische Therapie – eine weltweit anerkannte Methode der Psychotherapie

Am 14. Dezember 2008 verabschiedet der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) ein Gutachten. Danach ist auch in Deutschland die Systemische Therapie ein wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren für die Psychotherapie Erwachsener,  Kinder und Jugendlicher. (s. a. Gutachten des Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie nach §11 PsychThG)

Bis Patientinnen und Patienten die systemische Therapie als Leistung einer gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch nehmen können, dauert es noch viele Jahre. Denn die Systemische Therapie wird 2008 (noch lange) nicht als ein so genanntes Richtlinienverfahren eingestuft, weshalb sie als Leistung von den gesetzlichen Krankenkassen, weder für die Psychotherapie Erwachsener noch für Kinder- und Jugendliche bezahlt werden kann.

Richtlinienpsychotherapie ist zu diesem Zeitpunkt Verhaltenstherapie, analytische oder tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Etwa fünf Jahre später, am 18.04.2013 beginnt  der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein Verfahren, um die systemische Therapie neu zu bewerten.

Wieder vergehen ca. fünf Jahre bis am 22.11.2018 der G-BA sowohl den Nutzen als auch die medizinische Notwendigkeit der systemischen Therapie bei Erwachsenen als Psychotherapieverfahren anerkennt (s.a. Anerkennung durch den G-BA). 

Mit der am 18.02.2021 in Kraft tretenden Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie ändert sich etwas für die Patienten, zumindest für die Erwachsenen. Denn nach §18 (3) dieser Richtlinie kann nun die Systemische Therapie als Krankenbehandlung bei Erwachsenen zur Anwendung kommen.

Kinder und Jugendliche mussten sich noch gedulden. Denn erst am 19. August 2021 beschließt der G-BA nun auch für sie das notwendige Bewertungsverfahren einzuleiten, also knapp 13 Jahre nach der wissenschaftlichen Anerkennung.

Das bedeutet, die Anerkennung der Systemischen Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen bei Kindern und Jugendlichen wird geprüft. Es war zu befürchten, sollte es von Beginn dieser Prüfung bis zur Änderung der Richtlinie etwa so lange dauern, wie bei den Erwachsenen, würde eine Änderung für die Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen erst etwa im Jahr 2029 in Kraft treten. Doch bewahrheiten sich diese Befürchtungen nicht. Seit dem 01.07.2024 steht nun auch Kindern und Jugendlichen für die ambulante psychotherapeutische Behandlung die Systemische Therapie als Kassenleistung zur Verfügung.

Während die Systemische Therapie in Deutschland erst 2008 anerkannt und ab 2019/2020 schrittweise in die kassenfinanzierte Versorgung aufgenommen wird, gehört sie international bereits seit den 1950er-Jahren zum festen Repertoire psychotherapeutischer Verfahren.

… und nun noch ein Blick über den Tellerrand zum EMDR:

Bei der Methode EMDR  geht der Weg zur Anerkennung deutlich schneller: Sie wird seit den späten 1980er-Jahren eingesetzt und ist in Deutschland seit 2023 anerkannt – allerdings nicht als eigenes Richtlinienverfahren, sondern als Methode innerhalb bestehender Psychotherapieverfahren, seit 2024 auch innerhalb der systemischen Therapie.

Nach den vielen bürokratischen und theoretischen Schritten stellt sich die Frage, wie sich das in der Praxis darstellt. Doch auch in der Versorgungspraxis spielt Bürokratie eine zentrale Rolle …

Systemische Therapie in einer Kassenpraxis

Um mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können, müssen nach der sozialrechtlichen Anerkennung der Systemischen Therapie alle, die bisher keine Zulassung zur kassenfinanzierten Psychotherapie hatten, einen komplett neuen Ausbildungsgang absolvieren – auch dann, wenn sie bereits seit vielen Jahren nach etablierten Berufsstandards (z. B. DGSF/SG) systemisch tätig sind. Denn nur über diesen neuen Ausbildungsweg kann heute eine Approbation beantragt werden, die Voraussetzung für die Abrechnung systemischer Therapie mit den Krankenkassen ist.

Ganz praktisch bedeutet das, dass nicht nur angehende, sondern auch langjährig praktizierende  SystemikerInnen zusätzlich zu ihren bisherigen Studien-, Aus- und Weiterbildungen mehrere tausend Ausbildungsstunden sowie Ausbildungskosten im hohen fünfstelligen Bereich aufbringen müssten, um das neu definierte Zertifikat zu erwerben – obwohl sie die fachliche Qualifikation nach zertifizierten Standards (z. B. DGSF/SG) bereits seit Jahren besitzen. In der Regel würde dies einer mehrjährigen Vollzeitausbildung entsprechen, die mit einem laufenden Praxisalltag nicht vereinbar wäre.

KollegInnen, die bereits ein Richtlinienverfahren mit den Krankenkassen abrechnen, benötigen lediglich eine Weiterbildung, um auch Systemische Therapie abzurechnen.

Fazit für erfahrene und langjährig praktizierende systemische Therapeuten und Therapeutinnen:

Erfahrene SystemikerInnen, die seit vielen Jahren systemisch arbeiten, werden wohl eher nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Für sie sind derzeit keine Übergangsregelungen vorgesehen, die ihre vorhandene Qualifikation einbeziehen oder anerkennen würden. Anders als KollegInnen aus den Richtlinienverfahren, die mit einer zusätzlichen Weiterbildung Systemische Therapie abrechnen können, müssten erfahrene SystemikerInnen dafür eine komplette neue Ausbildung absolvieren – und dabei im Grunde noch einmal all das durchlaufen, was sie bereits seit vielen Jahren praktizieren.

Gleichzeitig zeigt sich eine paradoxe Situation: Gerade jene KollegInnen, die seit Jahrzehnten systemisch arbeiten und über umfassende praktische Erfahrung verfügen, werden von Instituten angefragt, um die neuen Generationen systemischer TherapeutInnen auszubilden – denn qualifizierte systemische Lehre ist ohne erfahrene SystemikerInnen nicht möglich. Wer sonst sollte in systemischer Therapie ausbilden?

Psychotherapie in einer Privatpraxis

Seit Jahren übersteigt die Nachfrage nach kassenfinanzierten Psychotherapieplätzen das Angebot und vielerorts gibt es extrem lange Wartezeiten. Durch Corona hat der Bedarf nach Psychotherapieplätzen sogar noch zugenommen. PatientInnen (Erwachsene, Kinder und Jugendliche), die kassenfinanzierte Psychotherapie suchen, stehen bei Kassenpsychotherapeutlnnen, die so genannte Richtlinienpsychotherapie anbieten auf  Wartelisten. Sie werden in der Regel dort behandelt, wo es freie Kapazitäten gibt und wissen oft gar nicht, mit welchem Psychotherapieverfahren sie behandelt werden. Nur die Allerwenigsten können ihre Auswahl anhand des angebotenen Psychotherapieverfahrens treffen.

Gar nicht selten werden sogenannte Notfälle auch an Kliniken verwiesen.

Einerseits ist das tatsächlich eine realistische Chance auf systemische Therapie bei erfahrenen SystemikerInnen, schließlich sind viele KollegInnen, die seit Jahrzehnten systemisch arbeiten, in unterschiedlichen professionellen Kontexten tätig – etwa in Kliniken, Beratungsstellen, Einrichtungen der Jugendhilfe oder anderen psychosozialen Arbeitsfeldern – und verfügen dort über umfangreiche praktische Erfahrung.

Andererseits nehmen viele PatientInnen die Überweisung in eine Klinik bei psychischen Anliegen als Stigmatisierung wahr.

Gute Gründe für die systemische Therapie in einer Privatpraxis

Wer eine Behandlung in einer systemischen Privatpraxis bevorzugt, hat meist gute Gründe dafür – viele KlientInnen suchen ganz gezielt nach einer systemischen Therapie. Nachfolgend einige Beispiele, warum Menschen eine Privatpraxis aufsuchen:

  • Sie möchten die Wartezeit auf einen kassenfinanzierten Therapieplatz überbrücken
    (und die oft lange Wartezeit nicht nur „aussitzen“, sondern sinnvoll für sich nutzen)

  • Sie möchten die (oft einschränken) strengen Vorgaben der Richtlinienpsychotherapie vermeiden
    (z.B. hinsichtlich Behandlungsanlass, -dauer oder -frequenz )

  • Ihr Anliegen fällt nicht unter die Richtlinienpsychotherapie
    (wie z. B. eine reine Paartherapie, die von Krankenkassen nicht übernommen wird)

  • Sie möchten mit Ihrem Behandlungsanlass nicht aktenkundig werden
    (etwa um bei Berufsunfähigkeit, Verbeamtung oder bestimmten Versicherungen keine Nachteile zu riskieren)

  • Sie haben die Systemische Therapie bewusst gewählt … für sich und/oder für Ihr Anliegen
    (besonders bei Themen, die das eigene Beziehungssystem – Familie, Team, Partnerschaft – betreffen, und möchten nicht auf erfahrene SystemikerInnen verzichten)

  • Sie möchten nicht in einer Klinik behandelt werden
    (vielleicht weil Sie eine psychotherapeutische Behandlung in einer Klinik als Stigmatisierung wahrnehmen)

Psychotherapie in einer Kassenpraxis im Landkreis Ebersberg

Wenn Sie einen Therapieplatz suchen, der mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden kann, finden Sie beim Ärztlichen Kreisverband Ebersberg eine regelmäßig aktualisierte Übersicht aller Psychotherapie-Angebote im Landkreis.
Dort sind auch Fachrichtungen, Kontaktdaten und weitere Hilfsangebote aufgeführt.

Die derzeit aktuelle Liste für Psychotherapie im Landkreis (Stand März 2025) können Sie sich hier als pdf herunterladen. Sie finden darauf  Rufnummern von Praxen in Baldham, Ebersberg, Glonn, Grafing, Haar, Kirchseeon, Markt Schwaben, Poing, Steinhöring, Vaterstetten und Zorneding, sowie die Telefonnummern von psychiatrischen Praxen, weiteren Beratungsangeboten und den Vermittlungsstellen für freie Therapieplätze.

Stand: 06.12.2025