Im Jahr 2025 gab es wichtige rechtliche Entwicklungen rund um das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) und Online-Coaching. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass bestimmte Online-Coaching-Verträge ohne Zulassung durch die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) rechtlich unwirksam sein können.
Die Kriterien des FernUSG – insbesondere das Vorliegen eines standardisierten Lehrplans und einer überwachten Wissensvermittlung – treffen auf meine Angebote nicht zu, sodass keine ZFU-Zulassung erforderlich ist.
Damit profitieren Sie von einer flexiblen, individuellen und praxisorientierten Unterstützung – ohne Einschränkungen durch das FernUSG.